Hilfsmaßnahmen zur Coronakrise
Corona-Unterstützungsmaßnahmen
- 1.500 € einmalige Corona-Beihilfe pro Arbeitnehmer jetzt steuer- und sozialversicherungsfrei (Verlängert bis Mitte 2021)
- Erhöhte Abschreibungen ab dem Veranlagungsjahr 2020
Beantragung weiterer steuerlicher Unterstützungsmaßnahmen (nur noch eingeschränkt möglich)
- Anpassung von Steuervorauszahlungen (ESt, KSt, GewSt, etc.)
- Antrag auf Stundung bereits festgesetzter Steuern (ESt, KSt, GewSt, etc.)
Beantragung von Maßnahmen zur Reduktion der Personalkosten
- Kurzarbeitergeld (KUG) beantragen (Erstattung aller KUG-Personalkosten durch Agentur für Arbeit)
- Stundung von Sozialabgaben gem. GKV Spitzenverband
- Stundung der Krankenkassenbeiträge für den Unternehmer oder Herabsetzung der Beiträge wegen krisenbedingtem Gewinneinbruch
Beantragung von Liquiditätshilfen
Die Corona-Liquiditätshilfen können über uns beantragt werden. Bitte sprechen Sie uns an.
Baden-Württemberg gewährt als einziges Bundesland zusätzlich zu den Liquiditätshilfen Bund einen fiktiven Unternehmerlohn.
Corona-Kredite für Unternehmen
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Ab sofort können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen.
Weitere Details erhalten Sie unter:
» Link zum Corona-Kredit Bund» Link zum Corona-Kredit Land BW
» Link zum Corona-Kredit Land BAY